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Schlage Immobilien in Dresden – Top Immobilien in Ihrer Umgebung

Vorschau - Hausansicht
Zum KaufDenkmalgeschützt

+++DRESDEN-PLAUEN+++ Wohnungspaket in bester Villenlage!

Objekt-Nr.2107
PLZ / Ort01187 Dresden
Wohnfläche210,82 m²
Zimmer9
Kaufpreis 740.000,00 €
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Schlage Immobilien – Ihr Immobilienmaklerbüro für Dresden und Umgebung

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Immobilienmakler, der Sie mit professionellen Serviceleistungen rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien unterstützt? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Immobilienfragen:

  • Immobilienkauf
  • Immobilienverkauf
  • Immobilienvermietung

Diplom-Immobilienwirtin (VWA) Silvia Schlage und ihr Team setzen sich mit persönlichem Engagement und über 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche für Sie und Ihre Wünsche ein. Egal, ob Sie sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten, sich für eine attraktive Kapitalanlage interessieren oder eine passende Mietwohnung suchen, unser Maklerbüro findet für Sie das geeignete Objekt. Wenn Sie selbst Haus- oder Wohnungseigentümer sind und Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, stehen wir Ihnen auch dabei mit unserer Expertise zur Seite, bringen Ihr Objekt an den Markt und präsentieren es in optimaler Form. Hier geht es direkt zu unseren aktuellen Immobilien­angeboten in den Bereichen Verkauf und Vermietung.

Silvia Schlage & Team – Ihre Immobilienmakler mit umfassender Fachkenntnis

Als Immobilienmakler betreuen und vermitteln wir vornehmlich Wohn­immobilien, sind aber auch ein zuverlässiger Ansprechpartner für Geschäfts­kunden, die Laden­flächen oder Gewerbe­räume im Großraum Dresden suchen. Unser Maklerbüro ist Mitglied im Immobilien­verband IVD, bestens in der Region vernetzt und hat stets alle aktuellen Entwicklungen des Immobilien­marktes im Blick. Beste Voraus­setzungen also, um Sie individuell beraten und Ihnen Makler­tätigkeiten auf höchstem Niveau anbieten zu können. Zahlreiche zufriedene Kunden sprechen für uns – werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen und überzeugen Sie sich selbst.

Sprechen Sie uns einfach an, wenn auch Sie einen Immobilienmakler im Raum Dresden suchen und von unserer Erfahrung und Kompetenz profitieren möchten. Sie erreichen uns telefonisch unter der ☎️ 0351 8401860 und per E-Mail an . Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht über das Kontaktformular hinterlassen, wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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