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Zum KaufDenkmalgeschützt

+++DRESDEN-PLAUEN+++ 4-Zimmer-Wohnung im Villenquartier Plauen!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2102
Objektadresse
01187 Dresden
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1898
Alter
Keine Angabe
Zustand
Gepflegt
Denkmalgeschützt
Ja

Preise

Kaufpreis
299.000,00 €
Hausgeld
318,46 €
Provision
3,57%

Weitere Informationen

Wohnfläche
85,37 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
4
Balkone
1
Schlafzimmer
3
Badezimmer
1
Bad mit Wanne
Ja
TV / SAT
Ja
Unterkellert
Ja
Gartennutzung
Ja

Objektbeschreibung

Die attraktive Stadtvilla wurde Ende des ausgehenden 19. Jahrhunderts erbaut und ist ein Einzeldenkmal. 1998/1999 wurde sie entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzes umfassend saniert. Dabei ist es gelungen, die wertvolle Bausubstanz mit einer zeitgemäßen Nutzung in alter Schönheit wiederherzustellen.

Ausstattung

Zum Verkauf gelangt eine helle 4-Zimmer-Wohnung im 1.Obergeschoß, die folgende Ausstattungsmerkmale aufweist:

- Wohn- und Schlafräume mit Parkett, Laminat und teilweise Teppichboden
- Küche und Bad sind zeitlos gefliest
- Küche mit Fenster und Vorratskammer
- Bad mit Wanne und Waschmaschinenanschluss
- Balkon
- Kellerabteil
- Kabelanschluss
- wunderschöner Innenhof.

Informationen zur Lage

Plauen befindet sich im Südwesten von Dresden und gilt als bevorzugte Wohnlage aufgrund seiner sehr zentralen Lage einerseits und der Stadtvillenbebauung andererseits. Kennzeichnend für Plauen sind zumeist frei stehende Häuser aus der 1900er Jahrhundertwende im Stil der Gründerzeit und des Jugendstils mit durchgrünten Grundstücken. Neubauten fügen sich harmonisch in das Umfeld ein. Wegen seiner unmittelbaren Nähe zur Universität wird das Viertel auch besonders von Studenten sehr geschätzt. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, so dass man in kürzester Zeit die Innenstadt und das Kneipenviertel Neustadt erreicht. In der Umgebung unseres Kaufobjektes entstanden einige neue Bauten speziell mit Angeboten für Studenten, die die Infrastruktur weiter aufwerten. Öffentlicher Nahverkehr befindet sich praktisch vor der Haustür. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind am "Nürnberger Ei" sowie auf der Münchner Straße vorhanden. Der Campus ist zu Fuß erreichbar.

Sonstige Angaben

Alle Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben und das Baujahr des Gebäudes sind von uns nicht geprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Im Hausgeld von 318,46 Euro sind nicht umlagefähige Kosten in Höhe von 100,69 Euro und IHR in Höhe von 42,98 Euro enthalten.

Das Mietverhältnis läuft seit 01.09.1999 unbefristet. Die Jahresnettomiete beträgt derzeit 6.923,16 Euro.

Innenbesichtigungen sind nur nach Abstimmung und in unserer Begleitung möglich. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten berücksichtigen. Weitere Kaufangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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