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Zum Kauf

+++DRESDEN-STRIESEN+++ Maisonette-Wohnung mit EBK, Parkett, Fußbodenheizung,.Lift und Tiefgarage!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2135
Objektadresse
01309 Dresden
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1997
Alter
Neubau
Zustand
Gepflegt

Preise

Kaufpreis
284.000,00 €
Hausgeld
328,00 €
Stellplatzkaufpreis
5.000,00 €
Provision
3,57 %

Weitere Informationen

Wohnfläche
76,50 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
3
Terrassen
1
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Gäste WC
Ja
Stellplätze
1
Bad mit Wanne
Ja
Bad mit Dusche
Ja
Bad mit Fenster
Ja
Küche
Einbauküche
Böden
Fliesen
TV / SAT
Ja
Abstellraum
Ja
Unterkellert
Ja
Fahrradraum
Ja

Energiepass

Gültig bis
14.05.2028
Energieeffizienzklasse
B
Energiekennwert
65,60 kWh/(m²a)
Jahrgang
ab 1.5.2014
Primäre(r) Energieträger
Gas

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Zum Verkauf kommt eine besondere Maisonette-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das den heutigen Ansprüchen an modernes Wohnen und sparsamen Energieverbrauch gerecht wird. Das Haus wurde 1996 neu gebaut. Es entstanden helle und elegante Wohnungen mit modernen Grundrissen. Mit dem Lift sind auch die oberen Etagen bequem zu erreichen. Außerdem verfügt es über eine Tiefgarage. Lt. Auskunft der Telekom ist Internet mit bis zu 1.000 MBit/s im Download und bis zu 200 MBit/s im Upload verfügbar.

Ausstattung

Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und hat folgende Ausstattungsmerkmale:

- Lift
- kleine Dachterrasse
- Fußbodenheizung
- Parkett
- Küche und Bad gefliest
- Einbauküche
- Gäste-WC in der unteren Etage
- Bad mit Badewanne, Dusche und Waschmaschinenanschluss
- Kellerabteil
- oberer Duplex-Stellplatz in Tiefgarage (5.000,- Euro zzgl. zum Kaufpreis)

Informationen zur Lage

Der Stadtteil Striesen kann mit seinem unverwechselbaren Stadtbild als eines der attraktivsten Viertel Dresdens bezeichnet werden. Man lebt in unmittelbarer Nähe zur Elbe und dem "Großen Garten", der schönsten und größten Parkanlage Dresdens. Neben Blasewitz, Loschwitz und dem Weißen Hirsch besitzt Striesen die meisten und wohl auch qualitativ wertvollsten und besterhaltensten Stadtvillen aus der Gründerzeit und dem Jugendstil. Alter Baumbestand und üppige Alleen sorgen für eine reiche Durchgrünung des Stadtteils. In Striesen wohnt man absolut ruhig und zentral und profitiert von der hervorragenden Infrastruktur des Viertels. Öffentlicher Nahverkehr und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind auch zu Fuß gut zu erreichen. In der Nähe befinden sich das Universitätsklinikum, der Waldpark mit seinen Tennisplätzen sowie natürlich die Elbwiesen. Im früheren Pentacon-Stammhaus haben heute die Technischen Sammlungen Dresdens ihren Sitz. Die kleinen Bewohner von Striesen haben kurze Wege, da sich mehrere Schulen und Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.

Sonstige Angaben

Alle Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben sind von uns nicht geprüft. Die Baugenehmigung wurde von uns nicht eingesehen und das Baujahr des Gebäudes nicht überprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Im Hausgeld von 328,00 Euro sind nicht umlagefähige Kosten in Höhe von 49,94 Euro und IHR in Höhe von 19,49 Euro enthalten.

Die Wohnung ist seit Mai 2000 vermietet. Die Jahresnettomiete beträgt 7.248,60 Euro.

Innenbesichtigungen sind nur nach Abstimmung und in unserer Begleitung möglich. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten berücksichtigen. Weitere Kaufangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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