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Zum Kauf

+++DRESDEN-REICK+++ Hübsche Wohnung im Dachgeschoss mit Balkon im alten Dorfkern!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2136
Objektadresse
01237 Dresden
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1994
Alter
Neubau
Zustand
Gepflegt

Preise

Kaufpreis
124.000,00 €
Hausgeld
258,00 €
Stellplatzkaufpreis
5.000,00 €
Provision
3,57%

Weitere Informationen

Wohnfläche
58,69 m²
Zimmer
2
Balkone
1
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Stellplätze
1
Stellplatzart
Tiefgarage
Bad mit Dusche
Ja
Böden
Laminat
TV / SAT
Ja
Unterkellert
Ja

Energiepass

Gültig bis
01.04.2029
Energieeffizienzklasse
C
Energiekennwert
89,00 kWh/(m²a)
Jahrgang
ab 1.5.2014
Primäre(r) Energieträger
Fern

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Unser Kaufobjekt befindet sich in einer hübschen Wohnanlage im Stil des alten Dorfkerns von Dresden-Reick. Sie wurde 1994 neu gebaut und verfügt über eine Tiefgarage. Internet ist lt. Auskunft der Telekom mit bis zu 250 MBit/s im Download und bis zu 40 MBit/s im Upload verfügbar.

Ausstattung

Zum Verkauf gelangt eine gemütliche 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss mit folgenden Ausstattungsmerkmalen:

- Wohn- und Schlafräume sowie Flur mit Laminat
- Küche und Bad gefliest
- Balkon
- geräumige Küche
- Bad mit Dusche
- Waschmaschinenanschluss im Bad
- Kellerabteil
- TG-Einzel-Stellplatz (5.000,- € zzgl. zum Kaufpreis).

Die Wohnung ist vermietet, aus diesem Grund stehen uns keine Innenfotos zur Verfügung.

Informationen zur Lage

Reick ist einer der kleinsten Stadtteile von Dresden und im Südosten der Stadt gelegen. Prägend ist die Bebauung rund um den alten Dorfkern Altreick sowie genossenschaftliche Bauten aus den 1930er Jahren. Reick ist ein typisches Wohnviertel mit Gewerbeansiedlungen. Ein bedeutendes Industriedenkmal ist der von Erlwein entworfene Gasometer, der bis heute ein Wahrzeichen des Stadtteils geblieben ist. Seit 2006 befindet sich dort das Panometer Dresden, in dem verschiedene Panoramabilder des Künstlers Asisi gezeigt werden. Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut. Die Supermärkte der bekannten Ketten sind fußläufig erreichbar. In Reick gibt es ein Gymnasium, Grund- und Mittelschulen sind in den benachbarten Stadtteilen zu finden. Das ca. 7 km entfernte Stadtzentrum ist mit Bus und Bahn in ca. 30 min. und mit dem PKW in ca. 15 bis 20 min. erreichbar.

Sonstige Angaben

Alle Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben sind von uns nicht geprüft. Die Baugenehmigung wurde von uns nicht eingesehen und das Baujahr des Gebäudes nicht überprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Im Hausgeld von derzeit 258,00 Euro sind nicht umlagefähige Kosten in Höhe von 53,30 Euro und IHR in Höhe von 5,00 Euro enthalten.

Die Wohnung ist seit 01.12.1994 vermietet, mit einer aktuellen Jahresnettomiete von 5.280,- Euro.

Für eine Besichtigung stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Weitere Mietangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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