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Zum Kauf

+++HEIDENAU BEI DRESDEN+++ Vermietete Maisonette-Wohnung im DG!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2142
Objektadresse
01809 Heidenau
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1900
Alter
Altbau
Zustand
Teil_vollsaniert

Preise

Kaufpreis
129.000,00 €
Provision
3,57 %

Weitere Informationen

Wohnfläche
69,29 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
3
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Stellplätze
1
Bad mit Wanne
Ja
Bad mit Fenster
Ja
Küche
Einbauküche
Böden
Laminat
Unterkellert
Ja

Energiepass

Gültig bis
19.03.2028
Energieeffizienzklasse
D
Energiekennwert
112,00 kWh/(m²a)
Jahrgang
ab 1.5.2014
Primäre(r) Energieträger
Gas

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Das Mehrfamilienhaus wurde um 1900 erbaut und Mitte der 1990er Jahre saniert. Im Außenbereich stehen für die Bewohner Parkplätze zur Verfügung. Internet ist lt. Auskunft der Telekom mit bis zu 250 MBit/s im Download und bis zu 40 MBit/s im Upload verfügbar.

Ausstattung

Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und hat folgende Ausstattungsmerkmale:

- untere Ebene mit großzügigem Wohnzimmer, Küche und Bad
- offene Küche
- Tageslichtbad mit Wanne
- Küche und Bad gefliest
- obere Ebene mit zwei Schlafzimmern
- Wohn- und Schlafräume mit Laminat
- Kellerabteil
- Kfz-Stellplatz im Hof.

Informationen zur Lage

Die Stadt Heidenau liegt im oberen Elbtal und grenzt direkt an den östlichen Stadtrand von Dresden. Sie ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz. Aufgrund seiner günstigen Verkehrsanbindung ist Heidenau die Stadt der kurzen Wege. Besondere touristische Attraktion ist der Barockgarten Großsedlitz - eine der bekanntesten barocken Gartenanlagen Deutschlands aus der Zeit August des Starken. Er ist auch für Heidenauer eine Oase der Ruhe und Entspannung. Heidenau liegt direkt an der Elbe und dem Elbradweg mit seinen vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Die Entfernung vom Kaufobjekt zur Elbe beträgt Luftlinie gerade einmal 200 m. Heidenau verfügt über drei Grundschulen, eine Oberschule sowie ein Gymnasium. Kindertageseinrichtungen sind im näheren Umfeld vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten und Öffentlicher Nahverkehr sind fußläufig in kurzer Zeit erreichbar.

Sonstige Angaben

Alle Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben und das Baujahr des Gebäudes sind von uns nicht geprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Im Hausgeld von Euro sind nicht umlagefähige Kosten in Höhe von Euro und IHR in Höhe von Euro enthalten.

Das Mietverhältnis läuft seit 01.02.2018 unbefristet. Die Jahresnettomiete beträgt 5.028,- Euro.

Innenbesichtigungen sind nur nach Abstimmung und in unserer Begleitung möglich. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten berücksichtigen. Weitere Kaufangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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