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Zum Kauf

+++HEIDENAU BEI DRESDEN+++: Gepflegte 3-Zimmerwohnung in zentraler ruhiger Lage von Heidenau!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2151
Objektadresse
01809 Heidenau
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1912
Alter
Altbau
Zustand
Gepflegt

Preise

Kaufpreis
119.000,00 €
Hausgeld
274,00 €
Provision
3,57%

Weitere Informationen

Wohnfläche
64,07 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
3
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Stellplätze
1
Böden
Laminat
TV / SAT
Ja
Unterkellert
Ja
Gartennutzung
Ja

Energiepass

Gültig bis
17.01.2028
Energieeffizienzklasse
E
Energiekennwert
158,17 kWh/(m²a)
Jahrgang
ab 1.5.2014
Primäre(r) Energieträger
Gas

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Das Mehrfamilienhaus wurde 1912 erbaut und 1997 komplett saniert und umgebaut. So entstanden moderne und zeitgemäß geschnittene Wohnungen in zentraler und dennoch ruhiger Innenstadtlage. Das Gartengrundstück wird besonders von den kleineren Mietern gern genutzt.

Ausstattung

Zum Verkauf gelangt eine vermietete 3-Zimmerwohnung im 1. Obergeschoss mit folgender Ausstattung:

-.Wohn- und Schlafräume mit Laminatboden
- Bad gefliest
- Bad mit Fenster, Badewanne, Doppelwaschbecken und WM-Anschluss
- Küche gefliest
- Küche mit Fenster
- Separates WC, gefliest
- Abstellraum in der Wohnung
- Keller mit Stromanschluss
- Kfz-Stellplatz im Hof Kaufpreis: 5.000,- €

DSL-Anschluss ist laut Auskunft der Telekom verfügbar.

Informationen zur Lage

Die Stadt Heidenau liegt im oberen Elbtal und grenzt direkt an den östlichen Stadtrand von Dresden. Aufgrund einer günstigen Verkehrsanbindung ist Heidenau die Stadt der kurzen Wege. Eine besondere touristische Attraktion ist der Barockgarten Großsedlitz – eine der bekanntesten barocken Gartenanlagen Deutschlands aus der Zeit August des Starken. Er ist auch für Heidenauer eine Oase der Ruhe und Entspannung. Schulen und Kindertageseinrichtungen sind im näheren Umfeld vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten und Öffentlicher Nahverkehr sind fußläufig in kurzer Zeit zu erreichbar.

Sonstige Angaben

Alle Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben und das Baujahr des Gebäudes sind von uns nicht geprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Im Hausgeld von 274,00 Euro sind nicht umlagefähige Kosten in Höhe von 58,90 Euro und IHR in Höhe von 52,79 Euro enthalten.

Die Wohnung ist seit 01.09.2021 vermietet. Die Jahresnettomiete beträgt 5.460,00 Euro.

Innenbesichtigungen sind nur nach Abstimmung und in unserer Begleitung möglich. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten berücksichtigen. Weitere Kaufangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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