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Zum Kauf

KESSELSDORF BEI DRESDEN: Bezugsfreie 3-Zimmer im Dachgeschoss mit EBK, Balkon und 2 Stellplätzen.

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2156
Objektadresse
01723 Kesselsdorf
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
nach Kauf
Baujahr
1996
Alter
Neubau
Zustand
Gepflegt

Preise

Kaufpreis
146.000,00 €
Hausgeld
385,00 €
Stellplatzkaufpreis
5.000,00 €
Provision
3,57%

Weitere Informationen

Wohnfläche
70,00 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
3
Balkone
1
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Gäste WC
Ja
Stellplätze
2
Stellplatzart
Tiefgarage
Küche
Einbauküche
Böden
Laminat
TV / SAT
Ja
Wasch / Trockenraum
Ja
Unterkellert
Ja

Energiepass

Gültig bis
01.03.2028
Energieeffizienzklasse
D
Energiekennwert
107,00 kWh/(m²a)
Jahrgang
ab 1.5.2014
Primäre(r) Energieträger
Gas

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Die Wohnanlage wurde in den 1990er Jahren neu gebaut und besteht aus mehreren Häusern, die über eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind. Für Besucher stehen Außenstellplätze zur Verfügung. Die Wohnungen haben zeitgemäße und moderne Grundrisse. Zu jeder Wohnung gehört ein Keller sowie zur gemeinsamen Benutzung ein Fahrradraum. DSL-Anschluss ist lt. Aussage der Telekom verfügbar. Für die Wohnanlage gibt es eine digitale Sat-Anlage.

Ausstattung

Die familiengerecht geschnittene Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und hat folgende Ausstattungsmerkmale:

- großzügiger Wohnbereich
- großer sonniger Südbalkon
- Küche und Bad gefliest und Fenster
- Bad mit Badewanne
- Gäste-WC
- WM-Anschluss in Waschküche im Keller
- Einzelstellplatz in der Tiefgarage (5.000,- Euro zzgl. zum Kaufpreis)
- Kfz-Aussenstellplatz ( 3.000,- Euro zzgl. zum Kaufpreis)
- Kellerabteil.

Informationen zur Lage

Westlich von Dresden gelegen, gehört das ehemals selbständige Kesselsdorf seit 2001 zur Stadt Wilsdruff. Durch den Neubau der A 17 besteht eine super Verkehrsanbindung. In Kesselsdorf entstanden in den letzten Jahren mehrere neue Wohngebiete in ruhiger und grüner Lage, wozu auch die Häuser Zur Erholung gehören. Aufgrund der regen Bautätigkeit erlebte das ehemals beschauliche Kesselsdorf große 'Veränderungen nach der Wiedervereinigung, was sich neben der Wirtschaft auch in einer bedeutenden Vergrößerung der Einwohnerzahl widerspiegelt. Grund- und Mittelschule sind in Wilsdruff vorhanden, eine Kindertagesstätte gibt es in Kesselsdorf. Einrichtungen des täglichen Bedarfs findet man in fußläufiger Entfernung. Das große Einkaufscenter "Elbepark" erreicht man aufgrund der neuen Autobahnanbindung in ca. 10 Minuten.

Sonstige Angaben

Alle Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben sind von uns nicht geprüft. Die Baugenehmigung wurde von uns nicht eingesehen und das Baujahr des Gebäudes nicht überprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Im Hausgeld (inkl. TG-Stellplatz) von 385,00 Euro sind nicht umlagefähige Kosten in Höhe von 46,87 Euro und IHR in Höhe von 41,38 Euro enthalten.

Die Wohnung wird zum 01.04.2023bezugsfrei. Für Kapitalanleger übernehmen wir sehr gern die Neuvermietung. Sprechen Sie uns an!

Innenbesichtigungen sind nur nach Abstimmung und in unserer Begleitung möglich. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten berücksichtigen. Weitere Kaufangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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