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Schlage Immobilien – Angebote zum Kauf für Dresden und Umgebung

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KESSELSDORF BEI DRESDEN: Bezugsfreie 3-Zimmer im...

Objekt-Nr.2156
PLZ / Ort01723 Kesselsdorf
Wohnfläche70 m²
Zimmer3
Kaufpreis 146.000,00 €
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+++DRESDEN-STRIESEN+++ Maisonette-Wohnung mit EBK, Parkett,...

Objekt-Nr.2135
PLZ / Ort01309 Dresden
Wohnfläche76,50 m²
Zimmer3
Kaufpreis 284.000,00 €
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+++DRESDEN-KADITZ+++ Für Eigennutzer, schicke...

Objekt-Nr.2144
PLZ / Ort01139 Dresden
Wohnfläche80,52 m²
Zimmer4
Kaufpreis 249.000,00 €
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+++HEIDENAU BEI DRESDEN+++ Vermietete Maisonette-Wohnung im...

Objekt-Nr.2142
PLZ / Ort01809 Heidenau
Wohnfläche69,29 m²
Zimmer3
Kaufpreis 129.000,00 €
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+++DRESDEN-REICK+++ Eigennutzung für Jung und Alt in...

Objekt-Nr.2121
PLZ / Ort01237 Dresden
Wohnfläche89,24 m²
Zimmer3
Kaufpreis 290.000,00 €
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+++DRESDEN-REICK+++ Hübsche Wohnung im Dachgeschoss mit...

Objekt-Nr.2136
PLZ / Ort01237 Dresden
Wohnfläche58,69 m²
Zimmer2
Kaufpreis 124.000,00 €
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++DRESDEN-STRIESEN++ Eigennutz oder Anlage ......

Objekt-Nr.2137
PLZ / Ort01309 Dresden
Wohnfläche56,50 m²
Zimmer2
Kaufpreis 150.000,00 €
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+++KESSELSDORF BEI DRESDEN+++ Familienwohnung mit Terrasse...

Objekt-Nr.2157
PLZ / Ort01723 Kesselsdorf
Wohnfläche80,70 m²
Zimmer3
Kaufpreis 134.000,00 €
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+++HEIDENAU BEI DRESDEN+++: Gepflegte 3-Zimmerwohnung in...

Objekt-Nr.2151
PLZ / Ort01809 Heidenau
Wohnfläche64,07 m²
Zimmer3
Kaufpreis 119.000,00 €
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+++HEIDENAU BEI DRESDEN+++ sehr gepflegte Kapitalanlage in...

Objekt-Nr.2150
PLZ / Ort01809 Heidenau
Wohnfläche56,34 m²
Zimmer2
Kaufpreis 95.000,00 €
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+++Dresden-Seidnitz+++ Investment mit Steigerungspotential...

Objekt-Nr.2126
PLZ / Ort01237 Dresden
Wohnfläche54 m²
Zimmer2
Kaufpreis 117.000,00 €
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+++KESSELSDORF BEI DRESDEN+++Für Eigennutzer, bezugsfreie...

Objekt-Nr.2111
PLZ / Ort01723 Kesselsdorf
Wohnfläche80,70 m²
Zimmer3
Kaufpreis 169.000,00 €
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+++DRESDEN-STRIESEN+++ Hübsches Investment im Neubau mit...

Objekt-Nr.2138
PLZ / Ort01277 Dresden
Wohnfläche33,71 m²
Zimmer1
Kaufpreis 83.000,00 €
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+++DRESDEN-KLOTZSCHE+++ Individuelle Terrassenwohnung im...

Objekt-Nr.2140
PLZ / Ort01109 Dresden
Wohnfläche72,10 m²
Zimmer2
Kaufpreis 215.000,00 €
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+++DRESDEN-MICKTEN+++ Kleines Investment in Elbnähe in...

Objekt-Nr.2133
PLZ / Ort01139 Dresden
Wohnfläche46,83 m²
Zimmer2
Kaufpreis 119.000,00 €
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+++DRESDEN-PLAUEN+++ 4-Zimmer-Wohnung im Villenquartier...

Objekt-Nr.2102
PLZ / Ort01187 Dresden
Wohnfläche85,37 m²
Zimmer4
Kaufpreis 299.000,00 €
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+++DRESDEN-PLAUEN+++ Wohnungspaket in bester Villenlage!

Objekt-Nr.2107
PLZ / Ort01187 Dresden
Wohnfläche210,82 m²
Zimmer9
Kaufpreis 740.000,00 €
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+++DRESDEN-PLAUEN+++ Investment im Villenquartier Plauen!

Objekt-Nr.2106
PLZ / Ort01187 Dresden
Wohnfläche45,88 m²
Zimmer2
Kaufpreis 159.000,00 €
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+++DRESDEN-PLAUEN+++ Großzügig Wohnen in schöner...

Objekt-Nr.2105
PLZ / Ort01187 Dresden
Wohnfläche79,57 m²
Zimmer3
Kaufpreis 289.000,00 €
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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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