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Zur Miete

***TAUBENHEIM*** Klein aber fein Wohnen ca. 30 min vom Zentrum Dresdens entfernt!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
1823
Objektadresse
01665 Taubenheim
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1904
Alter
Altbau
Zustand
Gepflegt

Preise

Kaltmiete Netto
180,00 €
Betriebskosten Netto
100,00 €
Nebenkosten
100,00 €
Warmmiete
295,00 €
Kaution
540,00 €

Weitere Informationen

Wohnfläche
30,00 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
1
Terrassen
1
Badezimmer
1
Stellplätze
1
Böden
Laminat
TV / SAT
Ja
Abstellraum
Ja
Wasch / Trockenraum
Ja
Unterkellert
Nein
Fahrradraum
Ja
Gartennutzung
Ja

Energiepass

Gültig bis
31.10.2021
Energiekennwert
120,00 kWh/(m²a)
Jahrgang
Vor 2014
Primäre(r) Energieträger
Gas

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Das kleine Mehrfamilienhaus wurde 1904 erbaut und 2002 modernisiert. Zur gemeinschaftlichen Nutzung gibt es im Keller einen Trockenraum.

Ausstattung

Unser Mietobjekt befindet sich im Erdgeschoss mit einem eigenen Zugang. Die Wohnung ist hell und in einem sehr guten Zustand. Die Küche ist separat und hat ein Fenster. Das Bad ist zweckmäßig und neben der Toilette und dem Waschbecken, mit einer Dusche ausgestattet. Zur Wohnung gehört ein kleines Gartengrundstück, welches vom Mieter bewirtschaftet werden möchte. Zu der Betriebskostenvorauszahlung kommen noch 30,- € pauschale Stromkosten hinzu. Somit ist keine Anmeldung bei den Energiewerken nötig. Fernsehempfang erfolgt über eine SAT-Schüssel. Die Verfügbarkeitsprüfung bei der Telekom ergab, dass (V)DSL/Glasfaser mit bis zu 250 MBit/s und LTE mit bis zu 16 MBit/s verfügbar ist.

Informationen zur Lage

Taubenheim ist ein Ortsteil der Gemeinde Klipphausen und erstreckt sich im Süden des Kreises Meißen linksseitig der Elbe. Die Entfernung zur Landeshauptstadt Dresden beträgt ca. 25 km. In den letzten Jahren hat sich Klipphausen aufgrund seiner sehr guten Verkehrsanbindung zu einem Wirtschaftsstandort entwickelt, speziell für Logistikunternehmen und produzierendes Gewerbe. Dresden ist über die nahegelegene Anschlussstelle zur A 4 schnell zu erreichen.
Taubenheim

Sonstige Angaben

Alle im Exposé gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben sind von uns nicht geprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Der Mietvertrag läuft unbefristet mit einem Kündigungsausschluss für beide Vertragsparteien für 24 Monate. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Für eine Besichtigung stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail! Weitere Mietangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

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Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

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