Navigation überspringenSitemap anzeigen
Vorschau - Hausansicht
Rückansicht Rückansicht
Innenhof Innenhof
Innenhof Innenhof
Flur Flur
Wohnen Wohnen
Wohnen Wohnen
Wohnen Wohnen
Küche Küche
Balkon Balkon
Bad Bad
Grundriss Grundriss
Vorschau - Hausansicht
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Vorschaufoto
Zur Miete

+++DRESDEN-NEUSTADT+++Möblierte Single-Wohnung im beliebten Hechtviertel!

Ansprechpartner
Schlage Immobilien
Frau Conny Rakow
E-Mail
Telefon
+49 351 8401860
Anfrage / Nachricht versenden

Stammdaten

Objektnummer
2160
Objektadresse
01097 Dresden
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Keine Angabe
Baujahr
1996
Alter
Neubau
Zustand
Gepflegt

Preise

Kaltmiete Netto
390,00 €
Betriebskosten Netto
130,00 €
Nebenkosten
130,00 €
Warmmiete
560,00 €
Stellplatzmiete
40,00 €
Kaution
1.290,00 €

Weitere Informationen

Wohnfläche
29,80 m²
Art der Heizung
Zentralheizung
Zimmer
1
Balkone
1
Badezimmer
1
Stellplätze
1
Stellplatzart
Tiefgarage
Bad mit Dusche
Ja
Küche
Einbauküche
Böden
Laminat
TV / SAT
Ja
Wasch / Trockenraum
Ja
Unterkellert
Ja

Energiepass

Gültig bis
26.09.2028
Energieeffizienzklasse
C
Energiekennwert
82,90 kWh/(m²a)
Jahrgang
ab 1.5.2014
Primäre(r) Energieträger
Gas

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Das Wohn- und Geschäftshaus wurde ca. 1996 erbaut und besteht aus insgesamt 15 Hauseingängen mit 265 Wohnungen und 11 Gewerbeeinheiten. Im Erdgeschoss befinden sich Büros und Ladengeschäfte sowie ein Einkaufsmarkt. Ab dem 1. Obergeschoss sind Wohnungen angesiedelt, die über Aufzüge bequem zu erreichen sind. Die Wohnanlage ist verbunden durch eine Tiefgarage mit 182 Stellplätzen. Internet ist lt. Auskunft der Telekom mit bis zu 250 MBit/s im Download und bis zu 40 MBit/s im Upload verfügbar.

Ausstattung

Unser Mietobjekt befindet sich im 5. Obergeschoss und hat folgende Ausstattungsmerkmale:

- Aufzug
- großer Balkon
- möbliert
- Wohnräume mit Laminat
- Bad und Küchenbereich gefliest
- Bad mit Dusche
- offene Küche
- Einbauküche
- Kellerabteil
- Einzelparker in TG.

Informationen zur Lage

Unser Mietobjekt befindet sich im Hechtviertel und gehört zum Ortsamtsbereich Neustadt. Die Neustadt ist eines der interessantesten Gebiete Dresdens. Ihre zentrale innerstädtische Lage und ihre exzellente Infrastruktur machen sie zu einem der beliebtesten Wohnviertel. Nirgendwo in Dresden findet sich soviel abwechslungsreiche Szenerie. Mehr als 100 Restaurants, Cafés und Kneipen laden zur Einkehr ein und decken die gesamte Bandbreite der Gastronomie ab. Ein Bummel durch die vielartigen Neustädter Läden und Boutiquen lohnt immer. Die entscheidende Prägung erhielt die Neustadt gegen Ende des 19. Jahrhunderts während der "Gründerzeit". Da es im Zweiten Weltkrieg kaum zerstört wurde, ist es heute das größte erhaltene Gründerzeitviertel Europas. Besonders beliebt bei Studenten und jungen Familien, die eine bunte Stadtteilkultur zu schätzen wissen. Im hippen Hechtviertel gibt es Rockmusikclubs in ehemaligen Industriegebäuden, Musik- und Theaterveranstaltungen in der Ruine der St.-Pauli-Kirche sowie Spätvorführungen von Arthouse-Filmen im traditionsreichen Kino Schauburg. Die Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie ÖPNV sind fußläufig in kurzer Zeit erreichbar. In unmittelbarer Nähe befinden sich Kindertageseinrichtungen und eine Schule.

Sonstige Angaben

Alle im Exposé gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Flächenangaben sind von uns nicht geprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Der Mietvertrag läuft unbefristet mit einem Kündigungsausschluss von 24 Monaten. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Für eine Besichtigung stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Terminabsprachen treffen Sie bitte telefonisch mit unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Weitere Mietangebote finden Sie auf www.schlage-immobilien.de.

Nicht das Richtige?

Zurück zur Übersicht

Aktuelle Neuigkeiten

Kabinett beschließt neue Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

Um der neuen Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu begegnen, sollen wieder Sonderabschreibungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7 b EStG eingeführt werden. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund der Vorschrift des § 7 b EStG konnten in der Nachkriegszeit auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen steuerliche Abschreibungsverluste geltend machen. Die Förderung ist im Laufe der Jahre durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10 e EStG und die Eigenheimzulage ersetzt und letztlich abgeschafft worden. Der neue § 7 b EStG wird aber nur für vermietete Wohnungen gelten. Für neu errichtete Wohnungen soll neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die in den ersten beiden Jahren zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent beträgt. Damit beträgt die Summe der Sonderabschreibungen und Normalabschreibungen in den ersten drei Jahren 35 Prozent. Der Restwert von 65 Prozent muss nach § 7 a Abs. 9 EStG auf die restlichen 47 Jahre des 50 - jährigen Abschreibungszeitraums der Normalabschreibung verteilt werden. Das sind 2,13 Prozent und bezogen auf die Baukosten 1,38 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Gefördert werden Wohnungen, die der Investor als Bauherr errichtet oder im Jahr der Fertigstellung gekauft hat. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt wird. Der Bauantrag muss also spätestens im Jahre 2018 gestellt werden. Wenn kein Bauantrag erforderlich ist, gilt das Datum der Bauanzeige. Letztmalig kann die Sonderabschreibung mit der Steuererklärung 2022 in Anspruch genommen werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Baukosten bzw. die Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Sonderabschreibung ist regional begrenzt. Zur Bestimmung des sogenannten Fördergebietes knüpft das Gesetz sowohl an das Wohngeld als auch an die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze an. Zum Fördergebiet gehören Gebiete, die

  • durch die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind oder
  • in denen die Mietpreisbremse nach § 556 d Abs. 2 BGB gilt oder
  • in denen die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt.

IVD kritisiert fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum

Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehlt eine Vorschrift nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG ist eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert werden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen. Der Förderzeitraum von drei Jahren ist zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten wird bis dahin wohl nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam wird, sollte zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.

Quelle: http://www.deal-magazin.com/news/53305/Kabinett-beschliesst-neue-Sonderabschreibungen-fuer-den-Wohnungsbau

Zum Seitenanfang

Immobilien-Suche

Welche Art der Immobilie suchen Sie?

Zum Kauf Zur Miete

Merkzettel

Merkzettel bearbeiten Anfrage versenden